Elternmitwirkung auf Klassenebene
Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher haben folgende Aufgaben und Verpflichtungen:
- Einladung zur Klassenelternversammlung (in Absprache mit der Klassenleitung, min. 2 Sitzungen im Jahr)
- Leitung der KEV
- Durchführung der Beschlüsse der Klassenelternversammlung
- beratende Teilnahme an Klassenkonferenzen
- Vertretung der Klassenelternversammlung gegenüber der Schule und den Lehrkräften Die
Weitere Informationen zur Klassenelternversammlung erhalten Sie unter: